Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 21.02.2017

Graef GbR
Pfarrer-Bunz-Str. 37
72770 Reutlingen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Graef GbR sowie deren Vertragspartner.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der Graef GbR vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt des Veranstalters


Der Vertrag kommt durch die Teilnahmebestätigung von Graef GbR an den Kunden zustande.

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 12 Jahren. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung.

Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von Graef GbR nicht befugt.

Die Graef GbR kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen die Graef GbR sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Graef GbR oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Graef GbR haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

3. Zahlungsfristen und Zahlungsarten


Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen.
Sollte eine Veranstaltung bereits vor Erreichen des Zahlungsziels ausgebucht sein, so ist die Graef GbR berechtigt, eine sofortige Zahlung zu fordern. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig informiert, die Graef GbR hat eine angemessene Frist zur Zahlung einzuräumen.

4. Stornierung

Startgeld ist Reuegeld.

5. Haftungsausschluss


Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der Graef GbR.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.

Die Graef GbR übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.

6. Schutzbekleidung


Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes o.ä. zu schützen!

Auf allen Veranstaltungen der Graef GbR ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:

  • Integralhelm
  • Rückenprotektor
  • Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reißverschluss verbunden sein)
  • Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
  • Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Graef GbR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

7. Technische Bestimmungen


Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

Die Graef GbR bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird; der Besuch ist auch für erfahrene Teilnehmer verpflichtend.

Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Graef GbR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

8. Verhalten während der Veranstaltung


Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter der Graef GbR sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.

Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.

Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die Graef GbR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. Fotoaufnahmen/Veröffentlichung der Rundenzeiten


Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von der Graef GbR ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite der Graef GbR zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

11. Hausrecht

Die Graef GbR behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Graef GbR untersagt. Bei Verstößen ist die Graef GbR ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

12. Schlussbestimmungen


Zahlungsort ist der Sitz der Graef GbR, Reutlingen. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Graef GbR. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der Graef GbR. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der Graef GbR alleiniger Gerichtsstand. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.

Graef GbR, Pfarrer-Bunz-Str. 37, 72770 Reutlingen